Partner für Immobilienwertermittlung

Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Hohnholt

  • Seit 2016 bei Wyen-Hohnholt Immobilien beschäftigt
  • Immobilienmakler (IHK)
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • Zertifizierter Sachverständiger ZIS Sprengnetter Zert (S)

Durchlaufene Qualifikationen für die Immobilienwertermittlung:

  • Marktwertmakler (Sprengnetter Akademie), 2016
  • Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie), 2019
  • Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie), seit 2022
  • Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S), seit 2022

Im April 2026 erfolgte nach jeweils bestandener Prüfung die Verlängerung „Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien“ und die Rezertifizierung „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)“

Typische Bewertungsanlässe

Verkauf / Kauf, Trennung / Scheidung, Erbe, Vermögensübertragung / Schenkung, Steuern, grundstücksbezogene Rechte und Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch)

Bewertungsobjekte

Ein-/Zweifamilienwohnhäuser; Mehrfamilienwohnhäuser; Eigentumswohnungen; Wohn- und Geschäftshäuser; Gewerbeobjekte; Resthöfe / ehemalige Hofstellen; unbebaute Grundstücke

Wertermittlungsarten

Wir erstellen von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zum Vollgutachten nachfolgende Bewertungen:

Marktwertgutachten / Verkehrswertgutachten

Die umfassendste und rechtlich belastbarste Form der Wertermittlung. Es basiert auf einer vollumfänglichen eigenen Sachverhaltsermittlung und einer detaillierten Beurteilung des Bewertungsobjekts.
Typische Einsatzbereiche: Sinnvoll bei Ehescheidung, typisch bei Erbauseinandersetzung, Vermögensübertragung, steuerliche Nachweise, Streit, Gericht, hoher Nachweisbedarf, komplexe Fälle.

Marktwertermittlung / Kurzbewertung

Verkürzte, nachvollziehbare Bewertungsform mit reduziertem Untersuchungs- und Darstellungsumfang.
Typische Verwendung: wenn der Auftraggeber eine schnelle, wirtschaftliche und praxisnahe Einschätzung benötigt und keine maximale rechtliche Belastbarkeit erforderlich ist. Private Zwecke, praktische Standardfälle, wenn keine höchste Rechtssicherheit nötig ist. Auch bei Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen kann diese Form häufig ausreichend sein, wenn eine nachvollziehbare Grundlage (geringere Anforderungen an die Nachweisstärke) für interne Einigung oder Verhandlungen genügt.

Marktwerteinschätzung / Wertindikation

Eine praktische Kurzform für eine weniger umfangreiche Bewertung: geringe Sachverhaltsermittlung, geringe Dokumentationstiefe.
Geeignet für eine erste Orientierung, Vorprüfung.

Marktpreisreport / Wertexpertise

Standardisierte Erst- oder Vorstufenleistung – kostenlos. Geschätzter Marktpreis basierend auf Vergleichskauf- und Angebotspreisen, ermittelt mit mathematischen Modellen auf Grundlage einer der größten in Deutschland verfügbaren Immobilienpreisdatenbanken. Ermöglicht eine Schnellschätzung nach Eingabe von Basisdaten. Individuelle Eigenschaften der Immobilie bleiben unberücksichtigt.

Spezialgutachten

z.B. Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzugsdauer (Einkommenssteuergesetz); Mietwertgutachten; Nachweis des niedrigen gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung (je nach Bundesland), Kaufpreisaufteilung.

Normierte Wertermittlungsverfahren

  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Das Bewertungsgrundstück betreffende besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind sachgemäß zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • besondere Ertragsverhältnisse (z. B. Abweichungen von der marktüblich erzielbaren Miete)
  • Baumängel und Bauschäden
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Abweichungen in der Grundstücksgröße, insbesondere wenn Teilflächen selbstständig verwertbar sind

Marktwertgutachen / Verkehrswertgutachen

Ein Wertgutachten ist generell in Beschreibungsteil und Bewertungsteil zu untergliedern.

Zu Beginn jeder Wertermittlung ist der Zustand des Bewertungsobjekt zu erfassen. Der Zustand eines bestimmt sich nach der Gesamtheit der verkehrswertbeeinflussenden Merkmale: rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, sonstige Beschaffenheit, Lage. Sämtliche am Wertermittlungsstichtag gegebene verkehrswertbeeinflussende Eigenschaften müssen in einem Verkehrswertgutachten in einer ausführlichen, hinreichend exakten Zustandsbeschreibung des Bewertungsgrundstücks dargelegt werden. Im Bewertungsteil wird der Vergleichswert / Sachwert / Ertragswert ermittelt. Dabei ist der Wert marktüblich zu ermitteln bzw. auf dem jeweils maßgeblichem Markt der Objektart anzupassen. Der Bewertungsteil muss von seinen Ansätzen bis zum Ergebnis nachvollzogen sowie auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft werden können.

Sie möchten unseren Gutachter für Immobilienbewertung Hartmut Hohnholt kontaktieren?

Rufen Sie uns an: 04407 – 91 36 356, auch wenn Sie eine kostenlose Ersteinschätzung wünschen.